Leitfaden und Regeln für Videokonferenzen *

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns sehr darüber, dass der Unterricht auf Distanz mit Hilfe von teilweise digitalen Möglichkeiten oder Lernpaketen gut angelaufen ist. Viele von Euch sind sehr fleißig und halten sich an die Termine, die Euch vorgegeben werden. Das ist sehr wichtig, denn alle Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet und bilden die Basis für das weitere zweite Halbjahr, plus Versetzungs- oder Abschlusszeugnis.

Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht

 Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Die Teilnahme an Videokonferenzen bietet dazu die einfachste Möglichkeit, der Unterricht auf Distanz ist aber nicht auf diese beschränkt. Bestehen technische Schwierigkeiten bei der Nutzung einer Videokonferenz, ist die entsprechende Lehrkraft zeitnah, oder, falls vorher bekannt, im Voraus zu informieren. Betroffenen Schülerinnen/Schülern werden dann andere Möglichkeiten des Distanzlernens angeboten, die wahrgenommen werden müssen. Versäumte Unterrichtsinhalte sind nachzuarbeiten. Fehlstunden sind durch Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen/Schüler schriftlich und mit Unterschrift (Scan oder Foto) zu entschuldigen. Geplantes Fehlen muss, wie gewohnt, im Vor-aus durch einen Antrag auf Beurlaubung bei der Klassen- bzw. Stufenleitung genehmigt werden.

Privatsphäre

 Alle Inhalte der Videokonferenzen und begleitenden Chats bleiben im Kreis der Teilnehmer. Schülerinnen/Schüler sind gehalten, bei einer Videokonferenz darauf zu achten, dass die Privatsphäre ihrer Mitschüler und ihrer Familienmitglieder gewahrt bleibt. Bei Verstößen gegen diese Regel behält die Schule sich vor, den Schüler/die Schülerin von Videokonferenzen auszuschließen bzw. die Teilnahme auf Audio zu beschränken.

Teilnahme unerwünschter Personen

Jede schulische Videokonferenz ist exklusiv. Schülerinnen und Schüler dürfen die Zugangsdaten ihres Accounts nicht an andere weitergeben. Nur so kann verhindert werden, dass sich unerwünschte Personen Zutritt zu einem Meeting-Raum verschaffen. Die Lehrkräfte sind angewiesen, ggf. die Identität der Teilnehmenden mit geeigneten Mitteln zu überprüfen.

Aufzeichnung einer Videokonferenz

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat das Recht am eigenen Bild (und Ton). Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung. Die Aufnahme einer Videokonferenz (z.B. durch Abfilmen oder Fotografieren des Bildschirms) durch die Teilnehmer ist generell untersagt und sogar strafbar (§ 201 StGB), da nicht genehmigte Aufnahmen entstehen, die im Extremfall kompromittierend verbreitet werden können. Im Falle einer Nichtbeachtung behält sich die Schule rechtliche Schritte vor.

 Einbringen kinder- und jugendgefährdender Inhalte

Teams bietet die Möglichkeit Inhalte zu teilen (Bilder, Videos, Audio usw.), was für die Durchführung des Distanzunterrichts häufig erforderlich ist. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist es strengstens untersagt, kinder- und jugendgefährdende Inhalte zu teilen. Die Schule wird gegebenenfalls geeignete Maßnahmen der Sanktionierung vornehmen.

Mitschauen und -lauschen aus dem Hintergrund

Außerhalb des gefilmten Bereichs können sich Personen aufhalten, die auf diese Weise Einblick in eine Videokonferenz bekommen. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass nur der berechtigte Kreis an einer Videokonferenz teilnimmt. Sollten Eltern Einblick in eine Videokonferenz erhalten wollen, ist dies vorab mit der unterrichtenden Lehr-kraft zu besprechen. Weitergabe von Material Im Distanzunterricht wird Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung gestellt. Genau wie „analog“ verteiltes Material unterliegt auch dieses dem Urheber- und Nutzungsrecht. Es darf ohne vorherige Genehmigung der dafür verantwortlichen Lehrkraft nicht weitergegeben oder anderen zugänglich gemacht werden. Wir bitten herzlich um Beachtung!

*Quelle: Homepage Gymnasium Werden