Schul- und Hausordnung

Gutes, höfliches Benehmen in der Schule und in der Öffentlichkeit halten wir für selbstverständlich.

Vor und nach dem Unterricht


1.1 Wir machen auf dem Weg zur Schule keine Umwege und überqueren Straßen möglichst an Ampeln. Beim Wechseln der Gebäude nehmen wir den kürzesten Weg. Wir gehen nicht über die Bochumer Landstraße und benutzen nicht den Bus.
1.2 Der Ausgang über den Lehrerparkplatz Krekelerweg darf von uns nicht benutzt werden, weil die Gefahr von Unfällen durch an- und abfahrende Autos besteht.
1.3 Wir sollen uns möglichst nicht früher als 8.00 Uhr auf dem Schulhof aufhalten, weil erst dann eine Aufsichtsperson anwesend ist. Wir halten uns nicht auf dem Bürgersteig vor der Schule auf, sondern gehen auf den Hof.
1.4 Bis zum Gongzeichen versammeln wir uns an den verabredeten Treffpunkten und werden dann um 8.15 Uhr von den Lehrer/innen zu den Klassen- bzw. Fachräumen geführt. Sollte der/die Lehrer/in nach 5 Minuten noch nicht anwesend sein, informiert der/die Klassensprecher/in die Schulleitung.
1.5 Zum Unterricht erscheinen wir selbstverständlich pünktlich. Die Schüler/innen der Bergstraße melden sich bei Verspätungen zuerst im Sekretariat, bevor sie am Unterricht teilnehmen. Nach Unterrichtsschluss treten alle Schüler unverzüglich den Heimweg bzw. die Heimfahrt an. Das gilt auch für die Zeit nach dem Silentium.
1.6 Schüler/innen, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulgebäude erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn, weil sonst laufende Stunden gestört werden könnten.
1.7 Tretroller, Fahrräder, Inliner und Skateboards dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

Während des Unterrichts
2.1 Während der Schulzeit verlässt kein Schüler das Schulgelände, es sei denn, der Fachunterricht findet in einem anderen Gebäude statt.
2.2 Wir sind verpflichtet, regelmäßig an allen im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, die notwendigen Unterrichtsmaterialien mitzubringen, die Hausaufgaben zu erledigen und uns an die Regeln der Schulordnung und des Schulvertrages zu halten. Schüler/innen, die im Unterricht fehlen, sind verpflichtet, den versäumten Stoff in einer angemessenen Zeit nachzuarbeiten.
2.3 Versäumte Stunden müssen grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden. Auf Verlangen müssen ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden. Können Schüler/innen nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Erziehungsberechtigten morgens telefonisch die Schule. Unmittelbar vor und nach den Ferien ist bei Erkrankung des Kindes ein ärztliches Attest erforderlich.
2.4 Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen melden sich die Schüler/innen beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin ab; bei dessen Abwesenheit beim Fachlehrer/der Fachlehrerin der folgenden Unterrichtsstunde.
2.5 Alle Schüler/innen haben ein Recht auf den bestmöglichen Unterricht. Störungen durch unkonzentrierte, auffällige und zuspätkommende Mitschüler/innen sollen vermieden werden.
2.6 Der Toilettengang ist nur vor Beginn des Unterrichts, in den großen Pausen und nach Unterrichtsschluss erlaubt. Während der Unterrichtszeit und in den 5-Minuten-Pausen ist er nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis des Lehrer/ der Lehrerin möglich.
2.7 Wir sind mit den Lehrern zusammen dafür verantwortlich, dass jeder Raum nach Unterrichtsschluss sauber verlassen wird. (Die Stühle werden auf die Tische gestellt, die Tafel geputzt, gefegt und die Fenster geschlossen.)
2.8 Wir lassen das Eigentum unserer Mitschüler/innen in Ruhe. Mit Einrichtungen unserer Schule gehen wir sorgfältig und ordentlich um. Dazu gehören Tische, Stühle, Bücher, Schränke, Wände, Vorhänge, Toiletten und vieles mehr. Geräte, Maschinen, Instrumente, Apparate u. a. sind nur zu bedienen, wenn ein Lehrer dazu den Auftrag gegeben hat. Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum und Gebäude haften Eltern und Schüler/innen.
2.9 Während der Schulzeit sind Handys auszuschalten. Dieses gilt für den Unterricht, das Schulgelände und die Wege zwischen den Gebäuden. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingesammelt und nur den Erziehungsberechtigten oder nach dem Verbleib von mindestens 3 Tagen in der Schule auf schriftlichen Antrag der Eltern den Schülern zurückgegeben. Ausdrücklich ausgenommen wird der Handyeinsatz bei Notfällen.
MP3-Player dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden, und die Kopfhörer dürfen im Schulgebäude nicht sichtbar sein. Wir empfehlen, diese Geräte zu Hause zu lassen.
2.10 Wenn Geld oder Wertgegenstände (einschließlich die unter 2.9 genannten Geräte) verloren gehen oder entwendet werden, haftet die Schule nicht.

Verhalten im Gebäude und auf dem Hof

3.1 Im Schulgebäude verhalten wir uns ruhig, ohne zu toben oder zu drängeln, damit niemand verletzt wird. Auf den Treppen und Gängen gehen wir rechts.
3.2 Gefährliche Gegenstände, die als Waffen gelten und Verletzungen oder Beschädigungen verursachen können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel: Feuerzeuge, Messer jeder Art, Schlagwaffen, Gassprays und Feuerwerkskörper.
3.3. In den beiden Hofpausen verlassen wir unaufgefordert das Gebäude. Die Taschen werden beim Fachraumwechsel in die Pause mitgenommen.
3.4 Wilde Lauf- und Fangspiele auf dem Schulhof sind nicht gestattet, ebenso das Werfen mit Schneebällen und Steinen. Meinungsverschiedenheiten lassen sich oft nicht vermeiden. Sie werden aber nicht durch Raufereien oder gar Schlägereien behoben.
3.5 Abfälle gehören in die zahlreich aufgestellten Abfallkörbe. Jeder ist für die Sauberkeit der Schulhöfe und des Gebäudes verantwortlich. Die Klassen säubern in wöchentlichem Wechsel den Schulhof.
3.6 In den Pausen dürfen wir den Bereich der Schule nicht ohne Erlaubnis verlassen, weil bei Unfällen die Versicherung nicht haftet.
3.7. Das Rauchen ist auf dem Schulhof, im Gebäude, in den Sportanlagen und vor der Schule untersagt.

Schüler/innen, die gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen, haben mit Maßnahmen gemäß § 53 (2) und § 53 (3) des Schulgesetzes zu rechnen.
Mehrmalige Verstöße können auch Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 (3) SchG. nach sich ziehen.