Ziel:
Wir wollen die Schüler zu einem ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss führen.
Beratung soll diesen Prozess durch präventive und Problemlösungsangebote unterstützen.
Die Beratung an unserer Schule baut auf die Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern und Schülern. Nur so ist Unterricht, Erziehung und Förderung möglich.
Beratung findet in folgenden Aufgabenbereichen statt:
1. Beratungsinstanz
Alle Lehrkräfte beraten die Schüler über ihre individuelle Lern- und Leistungsentwicklung.
Sie geben Auskunft über
- Leistungsstand - Prüfungsleistung - Bewertungsmaßstäbe
2. Beratungsinstanz
Der Klassenlehrer
berät die Schüler in Fragen zu:
- Arbeits- und Leistungsverhalten - Sozialverhalten, z.B. bei Konflikten mit anderen Schülern - Konflikten mit Lehrern
Er gibt Hilfestellung
bei Verhaltensauffälligkeitenbei - häuslichen Problemen -
beim Übergang zu einer anderen Schulform - bei der Berufsfindung
Er zeigt den Eltern Möglichkeiten auf, den Schüler verantwortungsvoll zu seinem Schulabschluss zu begleiten und hilft den Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit.
Der Klassenlehrer koordiniert bei Bedarf die Beratung zwischen den einzelnen Fachlehrkräften.
3. Beratungsinstanz
Die Beratungskraft unterstützt die Beratungstätigkeit der Fachlehrer und Klassenlehrer.
- Sie steht auf Wunsch bei Gesprächen mit Eltern, Kollegen oder Schüler zur Seite.
- Sie übernimmt auf Wunsch die weitere Beratung oder begleitet den Fachlehrer oder den Klassenlehrer bei seiner Beratungstätigkeit.
- Sie hält Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen wie dem Jugendamt, den sozialen Dienste, der Schulberatungsstelle oder der Polizei. Hier vermittelt sie auch Kontakte zwischen Eltern, Schülern und außerschulischen Einrichtungen.
- Sie bietet an, sich mit Psychologen, Therapeuten und anderen Einrichtungen auszutauschen, damit Schule, Eltern, Schüler und Therapeuten auf einer Ebene zusammenarbeiten.
- Sie organisiert Beratungen aller an einem Problem Beteiligter. Sie erarbeitet mit allen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten und Zielvereinbarungen, um das Problem zu beseitigen.
4. Beratungsinstanz
Zusätzlich stehen Lehrkräfte für spezielle Beratungsthemen zur Verfügung.
> Berufswahlvorbereitung > Suchtprävention >Gewaltprävention >Trainingsraum als pädagogische Maßnahme
> Förderung im Bereich LRS > Förderung im Sportbereich > Hausaufgabenbetreuung
Auch Schüler übernehmen Beratungsaufgaben: > Sprechstunde des Streitschlichterteams
5. Beratungsinstanz
In besonderen Beratungsfällen wird die Schulleitung informiert und mit dieser gemeinsam ein Plan für das weitere Vorgehen erarbeitet.
Beratungsform:
- Freiwilligkeit aller Beteiligten
- Gegenseitige Wertschätzung
- Gleichberechtigung aller Beteiligten
- Allseitiger Wille zur Kooperation
- Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht
- Die Beteiligten können die Beratungslehrkraft von der Schweigepflicht entbinden.
- Die Beratung findet im Rahmen des Beratungserlasses, der geltenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Konferenzbeschlüsse statt.
- Die Beratungslehrkraft erhält für ihre Beratung einen Auftrag.
Beratungen können in Form eines Elternabends oder einer Informationsveranstaltung stattfinden. Dabei werden Themen wie Differenzierung im Unterricht, Gewaltprävention, Drogenprävention, Berufswahlorientierung, Erziehungsarbeit, Pubertät u.a. angesprochen.
Einzelberatung kann sofort erfolgen, wenn der zeitliche Rahmen den Unterrichtsfluss nicht behindert wird oder wenn ein Problem keinen Aufschub duldet. Geeigneter ist es aber mit dem Fachlehrer oder dem Klassenlehrer einen Termin zu vereinbaren.
Hier stehen Lehrersprechstunden und der Elternsprechtag zur Verfügung.
Gleiches gilt auch, wenn die Beratungslehrkraft hinzugezogen wird. Die Beratungslehrkraft steht in der Woche in zwei Sprechstunden zur Verfügung. Die Zeiten können dem Aushang entnommen werden. In besonderen Fällen können Termine auch außerhalb dieser Zeit vereinbart werden. Die Gespräche finden im Beratungszimmer statt in Form von Einzelgesprächen oder Gesprächen mit allen Beteiligten.


